Encryption and encryption software

In der digitalen Welt wird ein Thema immer wichtiger: der Datenschutz. Wer sensible Informationen per E-Mail verschicken will, geht dabei ein hohes Risiko ein. Hacker können heutzutage leicht auf ungesicherte Inhalte zurückgreifen.

Um eine sichere Kommunikation zu ermöglichen, sollten nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen Gebrauch von Verschlüsselungssoftwares machen. Das Wichtigste zum Thema Verschlüsselung lesen Sie in diesem Artikel.

Verschlüsselungsmethoden

Mithilfe von bestimmten Verschlüsselungsverfahren – auch Kryptosysteme genannt – werden Texte, Bilder oder sogar Audiodateien in eine nicht interpretierbare Zeichenfolge umgewandelt, sodass Außenstehende diese nicht mehr lesen können.

Damit die Originaldaten für den Adressaten wieder erkennbar sind, benötigt dieser einen Schlüssel. Dabei ist es möglich, für die Ver- und die Entschlüsselung verschiedene Schlüssel zu verwenden.

Mit einer darauf ausgelegten Software kann beispielsweise der E-Mail-Verkehr verschlüsselt oder auch ein Kopierschutz über Dokumente gelegt werden.

Symmetrische vs. asymmetrische Verschlüsselung

Man spricht von einem symmetrischen Verfahren, wenn derselbe Schlüssel für die Ver- wie für die Entschlüsselung verwendet wird.

Bekannte Beispiele hier sind die AES-Verschlüsselung und die DES-Verschlüsselung.

Damit werden zum Beispiel die Inhalte auf Festplatten gesichert und auch viele Cloud-Anbieter arbeiten mit diesem Verfahren.

Der Nachteil dieser Methode liegt im Schlüsseltausch. Da der Empfänger zum Lesen der verschlüsselten Nachricht denselben Code wie der Absender benötigt, muss zusätzlich ein sicherer Übertragungsweg für den Schlüssel selbst gefunden werden.

Bei der asymmetrischen Verschlüsselung wird dagegen auf den Schlüsseltausch verzichtet.

Der Adressat muss hier nicht denselben Schlüssel wie der Adressant verwenden. Eine Möglichkeit hierzu bietet die sogenannte Falltür-Funktion, welche eine Verschlüsselung des Klartextes mit einem öffentlichen Schlüssel – dem PUBLIC KEY – zur Folge hat.

Nach Einsetzen der Falltür kann auch der zuvor verwendete Schlüssel nicht mehr zur eindeutigen Dechiffrierung genutzt werden. In diesem Zustand ist es aufgrund der viele Möglichkeiten nahezu unmöglich, das richtige Ergebnis zu entschlüsseln.

Erst mit dem zweiten und privaten Schlüssel – dem PRIVATE KEY –, welcher das fehlende Teil der Falltür enthält, kann die Chiffre mit einem eindeutigen Ergebnis wieder in den Klartext umgewandelt werden.

Dieser private Schlüssel muss selbstverständlich geheim bleiben, damit das System nicht geknackt werden kann.

Asymmetrisches Verfahren ist am sichersten

Eine asymmetrische Verschlüsselung gilt bis heute als sicherstes Verfahren, weshalb es häufig bei digitalen Bankgeschäften zum Einsatz kommt.

Bekannte asymmetrische Verschlüsselungen sind beispielsweise die PGP-Verschlüsselung sowie die RSA-Verschlüsselung. Um eine doppelte Absicherung zu gewährleisten, setzen viele Unternehmen sogar auf die Kombination der beiden Methoden.

Ob eine der Verschlüsselungsmethoden auch für Privatpersonen sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden. Vor allem wer sensible Daten per E-Mail oder etwa im Messenger versenden möchte, sollte sich aber über eine geeignete Verschlüsselungssoftware informieren. Diese werden heutzutage immer einfacher und benutzerfreundlicher gestaltet.

Mehr Informationen zur Funktionsweise dieser und weiterer Verschlüsselungsmethoden, zum Beispiel zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bietet Ihnen der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. auf seiner kostenfreien Ratgeberseite.

Dies ist ein Gastbeitrag der Redaktion des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V. 

Autorin des Beitrags: Frau Laura Gosemann

Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. wurde im August 2015 von Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin gegründet. Für den juristischen Laien steht einem grundlegenden Verständnis zumeist das „Juristendeutsch“ im Wege; entsprechende Recherchen gestalten sich in der Regel als zeitaufwendig und komplex. Ziel des Verbandes ist es daher, über zentrale rechtliche Themenkomplexe in einer verständlichen Sprache zu informieren. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. stellt ausschließlich Informationsportale bereit, bietet jedoch keine Rechtsberatung an.

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