Ist das Filme schauen auf myKino.to legal?

MyKino.to ist ähnlich aufgebaut wie die illegalen Streaming-Portale Kinox.to und Movie4k.to. Auf der Plattform werden zahlreiche Kinofilme und TV-Serien zum Streamen angeboten. Auf der FAQ-Seite der Website wird erläutert, dass das Angebot zwar legal ist, dies aber von der Rechtslage des jeweiligen Landes abhängt.


ist das Filme schauen auf myKino.to legal oder illegal

Ob das Filme anschauen auf myKino.to in der EU legal oder illegal ist, klärt in folgendem YouTube-Video Rechtsanwalt Christian Solmecke.

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Alternativ kannst du auch diesen Link benutzen, der dich direkt zum Video auf die Website des Videoanbieters bringt: https://youtu.be/uzOA09gomn0

Was bietet myKino.to?

Das Portal beinhaltet

  • eine Datenbank mit Stammdaten, Inhaltsangaben etc. zu einzelnen Filmen und Serien. Die Informationen stammen aus der IMDB (Internet Movie Database).
  • Filme und Serien (Verlinkungen auf Drittportale, die meist urheberrechtlich geschützte Filme kostenlos zum Streamen zur Verfügung stellen).

Die Filme können am Computer als auch auf Mobilgeräten (insbesondere dem iPad) gestreamt werden.

Ist myKino.to legal?

Der Besuch der Website myKino.to an sich ist legal – ähnlich wie es bei Kinox.to oder Movie4K der Fall ist.
Wer sich nur über die Film- oder Serienauswahl informiert, begeht noch keine Straftat.

Anders verhält sich die Sachlage, sobald ein Film angewählt und auf einen Streaming-Server geklickt wird, da man in diesem Moment die Website myKino.to verlässt und an einen Drittanbieter weitergeleitet wird (zB Streamcloud, Flashx.tv, Shared.sx).

Auf deren Servern liegen urheberrechtlich geschützte Inhalte, die somit ohne Bezahlung konsumiert werden.  Es besteht nun eine Urheberrechtsverletzung, da es für das Streaming technisch erforderlich ist, eine Kopie des Inhalts vorübergehend auf dem eigenen Gerät zu speichern.

Nach Ende des Streamens löscht sich diese Kopie zwar von selbst, allerdings hat sich mit dem Urteil des EU-GH im April 2017 (siehe Video) die Rechtslage für diese Zwischenspeicherung von urheberrechtlich geschütztem Material grundlegend verändert (Bis April 2017 befand sich diese Rechtslage in einer Grauzone).

Werden jetzt illegale Inhalte heruntergeladen oder gestreamt, ist es entscheidend, ob es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Somit muss man auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Wie sehen diese Konsequenzen praktisch konkret aus?

Grundsätzlich muss gemäß RA Solmecke die IP-Adresse des Nutzers bekannt sein, um ihn rechtlich verfolgen zu können.

Da die IP-Adresse nur dem illegalen Anbieter bekannt ist, aber dieser für Behörden meist nicht auffindbar ist, gestaltet sich das Zurückverfolgen einer IP-Adresse sehr schwierig.

Falls so ein Anbieter auffindbar wäre (wie das bei Kino.to passierte), sind meist keine IP-Adressen gespeichert. Probleme könnte es nur geben, wenn Sie „Premium“ gehen, für den Dienst bezahlen und somit Ihre Daten hinterlegen. Der illegale Anbieter kann diese natürlich gespeichert haben.

Gemäß Rechtsanwalt Sölmecke könnten in so einem Fall maximal folgende Strafzahlungen anfallen:

  • Abmahngebühr ca. € 150,–
  • Lizenzgebühr/Film: € 3,99 – 4,99

IP-Adressen werden in Deutschland nur 7 Tage gespeichert. Deswegen ist der Rahmen der Rückverfolgung überschaubar.

Eine weitere Gefahr liegt in der Bedrohung durch Schadsoftware, die oft zur Wiedergabe von Inhalten heruntergeladen wird. Diese wird durch die Streaming-Server verbreitet, die auf die entsprechenden Dritt-Portale zum Streamen verlinken. 

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